Kulturelle Teilhabe unterstützen

Mitgliedsbeiträge gelten als Spenden. Diese sind steuerlich absetzbar. Bei Beiträgen ab 300 Euro stellt Freunde des KulturRaum München e.V. eine Spendenbescheinigung aus. Bis zur Grenze von 300 Euro ist die Vorlage des Kontoauszugs beim Finanzamt ausreichend (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV).